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Was ändert sich an der Wärmepumpenförderung?

  • Autorenbild: Ben Fischer
    Ben Fischer
  • 9. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Die Förderung für neue Heizungen wird angepasst. Besonders Eigentümer, die eine Wärmepumpe planen, sollten sich jetzt mit den neuen Bedingungen beschäftigen.

Nach aktuellem Stand bleibt die Grundförderung zwar weiterhin bestehen, einige wichtige Förderbestandteile werden jedoch reduziert, gestrichen oder künftig anders bewertet.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Grundförderung bleibt bei 30 %.

  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 €.

  • Ab dem 01.02.2027 soll dieser Förderhöchstbetrag halbjährlich weiter sinken.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert und soll ebenfalls halbjährlich weiter sinken.

  • Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt.

  • Familien mit minderjährigen Kindern können durch einen Familienzuschlag beim Einkommensbonus besser gestellt werden.

  • Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.

  • Ab 2027 soll zusätzlich eine Rolle spielen, ob die Wärmepumpe innerhalb der EU gefertigt wurde.

Das bedeutet: Die Förderung wird nicht auf einen Schlag abgeschafft. Sie wird aber Schritt für Schritt schlechter. Wer später beantragt, kann dadurch deutlich weniger Zuschuss erhalten.


Warum warten jetzt bares Geld kostet

Bei der Wärmepumpenförderung zählt nicht nur, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist, sondern auch wann der Antrag gestellt wird.

Da mehrere Förderbestandteile künftig halbjährlich reduziert werden sollen, kann Abwarten schnell teuer werden. Je später der Antrag gestellt wird, desto geringer kann die Förderung ausfallen.

Gerade wer ohnehin plant, seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe zu tauschen, sollte deshalb jetzt die notwendigen Schritte vorbereiten.

Wichtig ist außerdem: Eine Wärmepumpe darf nicht einfach nach Gefühl ausgewählt werden. Für die fachgerechte Auslegung der neuen Heizungsanlage wird eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 benötigt. Dabei wird berechnet, wie viel Wärme jeder einzelne Raum an einem sehr kalten Auslegungstag tatsächlich braucht.

Die Heizlastberechnung ist damit die Grundlage dafür, dass die Wärmepumpe weder zu groß noch zu klein dimensioniert wird. Eine zu große Wärmepumpe kann unnötig teuer sein und ineffizient laufen. Eine zu kleine Wärmepumpe kann an kalten Tagen an ihre Grenzen kommen.

Auch für den hydraulischen Abgleich ist die raumweise Heizlastberechnung die zentrale Grundlage. Dabei wird berechnet, wie viel Heizwasser jeder Raum bzw. jede Heizfläche benötigt, damit die neue Heizungsanlage effizient und gleichmäßig arbeiten kann.

Kurz gesagt: Wer eine Wärmepumpe plant, braucht zuerst eine saubere Heizlastberechnung.

Infografik zur Wärmepumpenförderung: Balken sinken von 70% auf 45%, mit Terminen 2026–2028 und Hinweis sinkt halbjährlich.

Jetzt handeln und Förderung sichern

Wer jetzt handelt, kann sein Vorhaben frühzeitig vorbereiten und die notwendigen Förderunterlagen rechtzeitig erstellen lassen.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur neuen Wärmepumpe:

  • raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

  • Berechnung für den hydraulischen Abgleich

  • Prüfung der vorhandenen oder geplanten Heizflächen

  • Abstimmung mit dem Heizungsbauer

  • Erstellung der technischen Förderunterlagen

  • Erstellung der BzA für die Antragstellung

  • Begleitung bis zur Förderzusage

Mit der BzA-ID kann anschließend der Förderantrag im KfW-Portal gestellt werden. Sobald die Zuschusszusage der KfW vorliegt, ist der Zuschussbetrag für Ihr Vorhaben reserviert.

Wer zu lange wartet, riskiert geringere Förderbeträge, längere Wartezeiten und unnötigen Zeitdruck bei der Umsetzung.




 
 
 

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