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Wärmeschutznachweis

Der Wärmeschutznachweis ist ein Pflichtdokument für Neubauten sowie größere Umbauten oder Erweiterungen und bestätigt die Einhaltung der GEG-Anforderungen an den energetischen Wärmeschutz.

Für Neubau

Für Sanierungen

Rechtssicher

Der Wärmeschutznachweis

Der Wärmeschutznachweis ist ein technisches Pflichtdokument, das nachweist, dass ein Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz und/oder den sommerlichen Wärmeschutz erfüllt. Er stellt sicher, dass Ihr Neubau oder Ihre Sanierung energieeffizient geplant und ausgeführt wird, um Heizkosten zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Meist ein fester Bestandteil von vielen unserer Angebote wie iSFP oder Fachplanung aber auch einzeln sinnvoll für bestimmte Sanierung oder Neubauten.

Was geprüft wird:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster, Bodenplatte)

  • Transmissionswärmeverlust – wie viel Wärme geht über die Hülle verloren?

  • Primärenergiebedarf – wie effizient ist die gesamte Gebäudeenergieversorgung?

  • Luftdichtheit & Wärmebrücken – werden unnötige Wärmeverluste vermieden?

Warum das wichtig ist

  • Baurechtliche Pflicht: Ohne Wärmeschutznachweis keine Baugenehmigung (GEG §§ 8–10).

  • Energieeinsparung: Ein gut geplanter Wärmeschutz senkt dauerhaft Heiz- und Energiekosten.

  • Klimaschutz: Weniger CO₂-Ausstoß durch effiziente Gebäude.

  • Grundlage für Förderung: Auch wenn der Nachweis selbst nicht gefördert wird, ist er oft Voraussetzung für staatliche Fördermittel.

Der sommerliche Wärmeschutznachweis

Der sommerliche Wärmeschutznachweis stellt sicher, dass Gebäude auch in den heißen Sommermonaten nicht übermäßig überhitzen. Dabei wird rechnerisch geprüft, ob die Räume ausreichend vor Sonneneinstrahlung geschützt sind – ganz ohne Klimaanlage. Der Nachweis ist Bestandteil der bauaufsichtlichen Anforderungen und wird im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben.

  • Wann erforderlich?

    • Bei Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

    • Bei größeren Sanierungen, insbesondere wenn große Fensterflächen, Dachflächenfenster oder Glasfassaden geplant sind.

    • Grundlage ist § 13 GEG i. V. m. DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“.

  • Was wird geprüft?

    • Fensterflächen (Ausrichtung, Größe, Sonnenschutz).

    • Speichermasse der Bauteile.

    • Lüftungsmöglichkeiten.

    • Verschattung durch bauliche Maßnahmen (z. B. Dachüberstände, Rollläden).

Sommerlicher wärmeschutz: die Sonne scheint auf eine PV-Anlage auf einem Dach

Ablauf

Checkliste:  Aufgaben erledigt, Energieimpuls-Süd.de

 Bestandsaufnahme

Anhand Baupläne Baubeschreibung Und Angaben zur Haustechnik erfassen wir ihr Gebäude und alle Gebäudedaten.

Rechner-Symbol mit Plus, Minus, Mal und Gleichheitszeichen

Berechnung

Anhand der erfassten Daten berechnen wir den Transmissionswärmeverlust und

den Jahres-Primärenergiebedarf,

vergleichen diese mit den Grenzwerten aus dem GEG.

Hausdokument: Wärmeschutznachweis, Energieeffizienz

Nachweis

Werden alle Grenzwerte eingehalten, stellen wir ihnen den Nachweis aus und lassen diesen ihnen zukommen.

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Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich einen ersten Überblick zu Ihrem Gebäude oder Ihrem Sanierungsvorhaben. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder Nachricht über das Kontaktformular und wir setzten uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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Ein zertifizierter Energieberater kommt zu ihrer Immobilie und nimmt alle Daten auf. 

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Vom Erstgespräche bis zum fertigen Dokument innerhalb einer Woche!

Preis-Leistung

Energieimpuls-Süd steht für Qualität zu fairen Preise, meist günstiger als Mitbewerber

Oft gestellte Fragen

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